Barrierefreie Website: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen bedeutet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Onlineshops, Buchungsseiten und viele Dienstleister-Websites müssen seither barrierefrei sein — auch die kleiner Unternehmen, sobald sie Verträge mit Verbrauchern online anbahnen. Was das konkret heißt, wer ausgenommen ist und warum Barrierefreiheit ohnehin die bessere Website ergibt.
Was das BFSG regelt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten — darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint ist jede Website oder App, über die Verbraucher Waren kaufen, Termine buchen, Verträge abschließen oder Bestellungen auslösen. Der Handwerksbetrieb mit Online-Terminbuchung ist ebenso gemeint wie der Onlineshop.
Wer betroffen ist — und wer nicht
Betroffen sind Unternehmen, die Verbrauchern über ihre Website Verträge anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — allerdings nur bei Dienstleistungen, nicht beim Verkauf von Produkten. Reine Informationsseiten ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen nicht unter das Gesetz. Wer ausschließlich an Geschäftskunden verkauft, ebenfalls nicht.
Auch wer ausgenommen ist, sollte genauer hinsehen: Ein Kontaktformular mit Terminanfrage ist noch keine Vertragsanbahnung; ein Buchungskalender mit Bestätigung kann es sein. Die Grenze ist im Einzelfall zu prüfen.
Was „barrierefrei“ technisch bedeutet
- Wahrnehmbar: Alternativtexte für Bilder, ausreichende Kontraste, Untertitel für Videos, Texte, die sich vergrößern lassen.
- Bedienbar: Alles funktioniert per Tastatur, Fokus ist sichtbar, keine Zeitlimits ohne Verlängerung, keine blinkenden Inhalte.
- Verständlich: Klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen in Formularen.
- Robust: Sauberer, standardkonformer Code, den Screenreader und andere Hilfsmittel zuverlässig auslesen können.
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Wesentlichen auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA beruht. Dazu kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website.
Was passiert bei Verstößen
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Verbraucherbeschwerden nachgehen, Nachbesserung verlangen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. In der Praxis wahrscheinlicher: Abmahnungen durch Verbände oder Mitbewerber, die einen Wettbewerbsverstoß geltend machen. Wer sichtbar nichts unternommen hat, steht schlechter da als wer nachweislich auf dem Weg ist.
Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Gesetz lohnt
Rund ein Fünftel der Bevölkerung hat eine Behinderung oder altersbedingte Einschränkung — und alle anderen profitieren ebenfalls: von klaren Kontrasten in der Sonne, von Tastaturbedienung am Laptop, von verständlichen Formularen auf dem Smartphone. Suchmaschinen bewerten denselben sauberen Code, den Screenreader brauchen. Und barrierefreie Websites sind fast immer schneller, weil sie auf Ballast verzichten. Wer neu baut, bekommt Barrierefreiheit deshalb nicht als Zusatzkosten, sondern als Nebenprodukt guter Arbeit.
Kurz beantwortet
- Gilt das BFSG für meine Website?
- Wenn Verbraucher darüber kaufen, buchen oder Verträge abschließen können — ja, sofern Sie nicht als Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen sind. Reine Informationsseiten sind nicht betroffen.
- Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
- Das hängt vom Zustand ab. Sauber gebaute Seiten brauchen oft nur gezielte Korrekturen; Baukasten-Seiten mit vielen Plugins sind schwerer nachzurüsten als neu zu bauen.
- Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
- Eine Seite auf Ihrer Website, die beschreibt, wie barrierefrei Ihr Angebot ist, welche Teile noch nicht konform sind und wie Nutzer Barrieren melden können. Sie ist nach dem BFSG verpflichtend.
- Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
- Nein. Overlays, die per Knopfdruck Kontraste oder Schriftgrößen ändern, ersetzen keinen barrierefreien Code und werden von Behörden und Fachverbänden nicht als ausreichend anerkannt.
- Hilft Barrierefreiheit beim Google-Ranking?
- Indirekt deutlich: Alternativtexte, saubere Überschriftenstruktur, schnelle Ladezeiten und gute Bedienbarkeit auf Mobilgeräten sind Kriterien, die auch Suchmaschinen bewerten.