KI-Transparenz
Wie JustSimplify künstliche Intelligenz einsetzt, wie wir KI-generierte Inhalte kennzeichnen und welche Grundsätze wir dabei einhalten — gemäß den Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689).
1. Grundsatz
JustSimplify setzt Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) als Werkzeug ein — nicht als Ersatz für fachliche Verantwortung. Jedes Ergebnis, das mit Unterstützung von KI entsteht, wird von uns geprüft, bearbeitet und verantwortet. Entscheidungen gegenüber Kunden, Interessenten und Geschäftspartnern treffen Menschen.
2. Wo wir KI einsetzen
Wir nutzen KI-gestützte Werkzeuge unterstützend in folgenden Bereichen:
- Texte
- Entwürfe, Formulierungshilfen und Korrekturen für Website, Angebote und Dokumentation — fachlich geprüft und redaktionell überarbeitet.
- Softwareentwicklung
- Code-Assistenz, Vorschläge und Fehleranalyse. Jeder Code wird von uns geprüft, getestet und verantwortet.
- Recherche & Analyse
- Zusammenfassungen, Vergleiche und Auswertungen als Ausgangspunkt für eigene Bewertungen.
- Übersetzungen
- Maschinelle Vorübersetzung einzelner Texte mit anschließender Prüfung.
Wir setzen keine KI-Systeme zur biometrischen Identifizierung, Emotionserkennung oder zur Bewertung von Personen ein.
3. Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Texte auf dieser Website können mit Unterstützung von KI-Werkzeugen entworfen oder überarbeitet worden sein. Sie wurden in jedem Fall von uns inhaltlich geprüft, angepasst und freigegeben; die redaktionelle Verantwortung liegt bei JustSimplify.
Bilder, Grafiken, Audio- oder Videoinhalte, die vollständig oder wesentlich durch KI erzeugt oder verändert wurden und reale Personen, Orte oder Ereignisse darstellen könnten, kennzeichnen wir an der jeweiligen Stelle deutlich als KI-generiert (Art. 50 Abs. 4 AI Act). Derzeit verwenden wir auf dieser Website keine solchen Inhalte.
4. Interaktion mit KI-Systemen
Auf dieser Website gibt es keinen Chatbot und keinen KI-gestützten Assistenten. Alle Anfragen über Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder WhatsApp werden von Menschen gelesen und beantwortet.
Sollten wir künftig ein KI-System einsetzen, mit dem Sie direkt interagieren, weisen wir Sie zu Beginn der Interaktion klar darauf hin (Art. 50 Abs. 1 AI Act) und bieten stets einen Weg zu einem menschlichen Ansprechpartner an.
5. Keine automatisierten Entscheidungen
Angebote, Preise, Vertragsentscheidungen und die Bearbeitung von Anfragen erfolgen durch Menschen. Wir treffen keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung im Sinne von Art. 22 DSGVO.
6. Datenschutz beim KI-Einsatz
Personenbezogene Daten unserer Kunden, Interessenten und deren Mitglieder oder Mitarbeitenden geben wir nicht in KI-Dienste ein, sofern hierfür keine vertragliche Grundlage (insbesondere ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) besteht. Vertrauliche Projektinhalte werden vor der Nutzung von KI-Werkzeugen anonymisiert oder ausgelassen.
Bei der Auswahl von KI-Anbietern bevorzugen wir Dienste, die keine Verwendung der Eingaben zu Trainingszwecken vornehmen und deren Datenverarbeitung europäischem Recht unterliegt. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
7. KI in Kundenprojekten
Wenn wir für Kunden Software mit KI-Funktionen konzipieren oder einführen, beraten wir zu den Pflichten aus der KI-Verordnung: Einordnung des Systems in die Risikoklassen, Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, Dokumentation, menschliche Aufsicht sowie die erforderliche KI-Kompetenz der Anwender. Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne des Anhangs III der Verordnung entwickeln wir nicht.
Kunden werden vor dem Einsatz eines KI-Systems in ihrem Projekt in Textform über dessen Funktion, Grenzen und die eingesetzten Anbieter informiert.
8. KI-Kompetenz
Wir stellen sicher, dass alle Personen, die bei JustSimplify KI-Systeme einsetzen, über ausreichende Kenntnisse zu Funktionsweise, Grenzen, Risiken und rechtlichem Rahmen verfügen (Art. 4 AI Act) und halten dieses Wissen aktuell. Auf Wunsch unterstützen wir auch Ihr Team beim Aufbau von KI-Kompetenz — siehe IT-Schulungen.
9. Rechtsgrundlage
Diese Erklärung orientiert sich an der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, „AI Act“), insbesondere an Art. 4 (KI-Kompetenz, anwendbar seit 2. Februar 2025) und Art. 50 (Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme, anwendbar seit 2. August 2026), sowie an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10. Kontakt und Änderungen
Fragen zum Einsatz von KI bei JustSimplify beantworten wir gern: hallo@justsimplify.de. Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig und passen sie an, wenn sich unser KI-Einsatz oder die rechtlichen Anforderungen ändern. Verantwortlich ist der im Impressum genannte Betreiber.